Nutzungsbedingungen
für das Freddy-Datenfresser-Portal
zwischen
JuRec-IT GmbH, Lise-Meitner-Str. 10, 76829 Landau
und
Vertragspartner – Sammelpartner –
- Präambel
Die JuRec-IT GmbH stellt eine landesweite digitale Karte bereit, die alle registrierten Sammelzentren und Sammelstellen in Deutschland anzeigt. Diese Karte ermöglicht es sowohl Sammelstellen, Pappboxen bei den Sammelzentren abzuholen, als auch Bürgern, ihre alten Mobiltelefone an den entsprechenden Stellen abzugeben.
JuRec-IT wird in Deutschland Sammelzentren einrichten, die an zentralen, gut erreichbaren und sicheren Orten angesiedelt sind, um eine effiziente und geschützte Sammlung zu gewährleisten.
Die Registrierung der Sammelpartner erfolgt über die Freddy-Webseite nach Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und Sicherheitsrichtlinien.
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der JuRec-IT GmbH und den Sammelpartnern des Freddy-Datenfresser-Portals.
- Geltungsbereich
2.1 JuRec-IT stellt das Portal unter www.freddy-datenfresser.de zur Verfügung. Mit der Registrierung erhält der Sammelpartner Zugang zur Plattform und ihren Funktionen. 2.2 Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Sammelpartners werden nicht anerkannt. 2.3 Das Portal wird unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen betrieben.
- Registrierung der Sammelpartner
3.1 Eine Registrierung ist für die Nutzung des Portals und die Teilnahme am Sammelprogramm erforderlich. 3.2 Es gibt zwei Arten von Sammelpartnern:
- Sammelzentren (z. B. Dekanatämter und größere Einrichtungen, Behörden, Faire Gemeinden und Fair Trade Towns):
- Registrierung über die Freddy-Webseite.
- Anzeige mit Öffnungszeiten auf der digitalen Karte.
- Zustimmung zu AGB und Datenschutzbestimmungen erforderlich.
- Bereitstellung großer, gefahrgutkonformer Freddy-Aluboxen.
- Erhalt von Werbematerialien und Papp-Sammelboxen zur Weitergabe an Sammelstellen.
- Verantwortung für die Kontrolle des Füllstands der Aluboxen und Benachrichtigung von Freddy bei nahezu voller Kapazität.
- Sammelstellen (z. B. Kirchengemeinden und kleinere Einrichtungen, Weltläden und Schulen):
- Registrierung über die Freddy-Webseite.
- Anzeige mit Öffnungszeiten auf der digitalen Karte.
- Zustimmung zu AGB und Datenschutzbestimmungen erforderlich.
- Abholung von Pappboxen und Werbematerialien bei den Sammelzentren.
- Erhalt einer Registrierungsnummer oder eines Nachweises zur Abholung von Sammelmaterialien.
- Sammlung von Mobilgeräten
4.1 Sammelzentren und Sammelstellen sind verpflichtet, die gesammelten Mobilgeräte sicher zu lagern. 4.2 Die Sammlung ist ausschließlich auf Mobiltelefone & Tablets beschränkt. Beschädigte oder lose Akkus sowie Zubehör sind nicht zulässig. 4.3 Gefüllte Boxen in Sammelzentren müssen zeitnah an JuRec-IT gemeldet werden.
- Eigentum und Gefahrenübergang
5.1 Sammelpartner handeln im Auftrag von JuRec-IT und verwahren die gesammelten Mobilgeräte treuhänderisch. 5.2 Das Eigentum an den gesammelten Geräten geht mit Übergabe an das Sammelzentrum oder den Transportdienstleister auf JuRec-IT über.
- Erlösverwertung
6.1 Die eingesandten Mobilgeräte werden registriert, geprüft und verwertet. 6.2 Ein Teil des erzielten Erlöses wird entweder an eine gemeinnützige Organisation oder einen Kooperationspartner von Freddy-Datenfresser ausgezahlt. 6.3 Die Sammelpartner erhalten einen Nachweis nach Erfassung der Geräte.
- Datenschutz
7.1 JuRec-IT behandelt personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften vertraulich. 7.2 Eine gesonderte Datenschutzvereinbarung regelt die Details der Datenverarbeitung. 7.3 JuRec-IT garantiert, dass alle übernommenen Mobilgeräte gemäß den aktuellen Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) datenbereinigt werden.
- Haftung
8.1 JuRec-IT schließt jegliche Haftung aus 8.2 Der Sammelpartner ist für die sichere Lagerung der Sammelboxen und deren Inhalte verantwortlich.
8.2 Die Firma JuRec-IT haftet erst ab dem Moment, an dem Sie die Freddy-Sammelboxen voll übernimmt oder bis zu dem Moment, an dem Sie die Boxen ausgeliefert hat. Für alles, was ausserhalb der Reichweite der Firma JuRec-IT passiert, ist die Haftung ausgeschlossen.
8.3 Bitte beachten Sie, dass die Sammelorte für eine ordnungsgemäße Handhabung und Lagerung selbst verantwortlich sind und etwaige Schäden eigenverantwortlich zu tragen haben.
- Kündigung
9.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 10.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 10.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Landau. 10.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Regelungen wirksam.